Allgemeinene
Geschäftsbedingungen
Von Deniz Kurc
Immobilienmakler (IHK)
Immobiliar-Darlehnsvermittler (IHK)
Präambel
Wir sind Dienstleistungsunternehmen, deren Tätigkeit im Sinne der §§ 652 ff BGB auf den Nachweis oder/ und die Vermittlung von Verträgen gerichtet ist. Unser Erfolgshonorar ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
Die uns übertragenen Aufträge erfüllen wir mit größter Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
§ 1 Erfolgshonorar
Für Verkäufer und Käufer beträgt unsere Provision jeweils 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) vom beurkundeten Kaufpreis samt den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem Zubehör und einem etwa mit veräußerten Inventar.
Für Vermieter von Wohnräumen beträgt unsere Provision 2,38 Monatsmieten einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer (zurzeit 19%). Grundlage für die Provisionsberechnung sind sämtliche Kaltmietbestandteile, wie bspw. Inventar- oder Stellplatzmieten.
Für Vermieter und Mieter von Gewerberäumen beträgt unsere Provision jeweils 3,57 Monatsmieten einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer (zurzeit 19%). Grundlage für die Provisionsberechnung sind sämtliche Kaltmietbestandteile, wie bspw. Inventar- oder Stellplatzmieten.
Bei Staffelmietvereinbarungen ist die monatliche Durchschnittsmiete der folgenden fünf Jahre die Grundlage für die Provisionsberechnung.
§ 2 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Adressaten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Interessent bzw. Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent bwz. Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/ Vermieter als auch für den Käufer/ Mieter provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom
Verkäufer/ Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer / Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 5 Vom Makler beschaffte Informationen
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen, die der Makler in Ausübung seiner Tätigkeit mit Vollmacht des Eigentümers beschafft hat, von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Für vom Makler erstellte Zeichnungen, insbesondere aufbereitete Grundrisse, gilt, dass die Zeichnungen zur Veranschaulichung aufbereitet werden. Für die Bemaßung und Maßstäblichkeit kann daher trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den
Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 8 Vorkenntnis
Den Anspruch der Vorkenntnis einer Immobilie / eines Grundstückes kann der Kauf- bzw. Mietinteressent nur dann geltend machen, wenn er dies unter Bekanntgabe und Vorlage seiner Informationsquelle, innerhalb von 5 Tagen, schriftlich mitteilt. Ansonsten kann ein Schadensersatzanspruch in Höhe der entstandenen Aufwendungen entstehen.
§ 9 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 12 Datenverarbeitung und Speicherung
Der Makler verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Der Makler weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
§ 13 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Deniz Kurc
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Prämie erhalten
Nach erfolgreicher Vermittlung des Objekts durch mich an einen Käufer oder Mieter sichern Sie sich Ihre Prämie. Die Auszahlung erfolgt nach beglichener Provisionszahlung.
beispiele | Prämie | In Prozent |
---|---|---|
Verkaufspreis 150.000,00 Euro | 300,00 Euro | 0,2% des beglaubigten Kaufpreises |
Verkaufspreis 250.000,00 Euro | 500,00 Euro | 0,2% des beglaubigten Kaufpreises |
Verkaufspreis 500.000,00 Euro | 1.000,00 Euro | 0,2% des beglaubigten Kaufpreises |
Pro Mietobjekt bis | 100,00 Euro | Pauschal pro Mietobjekt |
Pro Mietobjekt ab |
150,00 Euro |
Pauschal pro Mietobjekt |
soziale verantwortung
Sie suchen aus. Ich spende.
Soziale Verantwortung und soziale Projekte sind unerlässlich; daher ist es mir auch wichtig, etwas zurück zu geben.
Wie gespendet wird
Gespendet werden aktuell 3% der brutto Rechnungssumme. Dabei suchen Sie sich nach erfolgreicher Vermittlung einen von vier möglichen Empfängern aus. Die Spende wird in meinem Namen an die Organisation durchgeführt.
Wohin die Spende geht
Es gibt viele gute und gemeinnützige Organisationen. Leider kann man nicht alle unterstützen. Bei der Spende ist es mir wichtig, dass den Armen unserer Gesellschaft und den Bedürftigen weltweit geholfen wird. Daher habe ich folgende Organisation vorgegeben:
Erhalten Sie den Nachweis
Auf Ihrer Provisionsabrechnung wird vermerkt, für welche der vier Organisationen Sie sich entschieden haben. Nach Rechnungsbegleichung spende ich den Betrag an die jeweilige Organisation und sende Ihnen den Nachweis per E-Mail.